Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 1.1 Buchstabe a – Tumorgruppe 4: Hauttumoren

Der Beschluss des vom 20.12. wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 11.05. in Kraft.

Quelle: Bundesanzeiger

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