Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 1.1 Buchstabe a – onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 6: Kopf- oder Halstumoren

Der Beschluss vom 17. Dezember wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 6. Mai 2021 in Kraft.

: G-BA (PDF, 363KB)

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