Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ausnahmeregelungen für die Aufnahme von Leistungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 5. Juni wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat in weiten Teilen am 1. April 2020 in Kraft.

: G-BA (PDF, 743KB)

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