Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Anlage 1.1 Buchstabe a onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 2: gynäkologische Tumoren – Appendix

Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Februar 2025 in Kraft.

 

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