Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Aktualisierung der ASV-RL
Der Beschluss vom 15. Mai 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 29. November 2025 in Kraft
Die Neuerungen betreffen vor allem Anpassungen der Anlagen der ASV-Richtlinie, die den konkreten Behandlungsumfang spezifizieren. Die Änderungen wurden unter Berücksichtigung der Hinweise aus der Versorgungspraxis vorgenommen, die im Laufe des Jahres von Berufsverbänden, Leistungserbringern und weiteren Akteuren eingegangen waren. Ziel der Anpassungen ist es, die Richtlinie praxisnah weiterzuentwickeln und die Qualität der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zu sichern. Darüber hinaus wurden weitere Anpassungen im Rahmen der Aktualisierung vorgenommen, die nicht unmittelbar den Behandlungsumfang betreffen, aber die Umsetzung der ASV-RL in der Praxis erleichtern sollen.







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