Regional begrenzte Covid-19-Ausnahmeregelungen: G-BA schafft Rechtssicherheit für Leistungserbringer

Welche Ausnahmeregelungen für ärztlich verordnete Leistungen gelten, wenn es in einzelnen Regionen wieder zu steigenden Infektionszahlen durch das kommt und Schutzmaßnahmen greifen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einem Grundlagenbeschluss am Donnerstag in festgelegt. Die Ausnahmeregelungen orientieren sich an den befristeten -Sonderregelungen, die der G-BA im März 2020 mit bundesweiter Geltung beschlossen hatte. Konkret geht es um die Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, Verordnungen nach telefonischer Anamnese auszustellen, um die Gültigkeit, Voraussetzungen und Fristvorgaben von Verordnungen sowie die Art der Leistungserbringung z. B. per Videobehandlung. Ziel ist es, den medizinischen Leistungserbringern einen formal rechtssicheren Spielraum zum Schutz ihrer Patientinnen und vor Infektionsrisiken zu gewährleisten.

Zudem passte der G-BA die bundesweit geltenden COVID-19-Sonderregelungen in der Heilmittel-Richtlinie und der -Richtlinie erneut an. […]

: G-BA

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