Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus: Verlängerung der Nachweisfrist gemäß § 6 (COVID-19)

Beschluss vom 16. Juli . Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Mit der Änderung des vorliegenden Beschlusses wird die Nachweisfrist um neun Monate verlängert, wenn ein Fortbildungsnachweis in Folge der COVID-19- nicht fristgerecht vorgelegt werden kann. Die Änderung ist erforderlich, um auf mögliche Belastungen der Leistungserbringerinnen und durch COVID-19 zu reagieren. […]

Quelle: G-BA (PDF, 65KB)

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