Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus: Verlängerung der Nachweisfrist gemäß § 6 (COVID-19)

Der Beschluss vom 16. Juli wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. April 2020 in Kraft

Mit der Änderung des vorliegenden Beschlusses wird die Nachweisfrist um neun Monate verlängert, wenn ein Fortbildungsnachweis in Folge der - nicht fristgerecht vorgelegt werden kann. Die Änderung ist erforderlich, um auf mögliche Belastungen der Leistungserbringerinnen und durch COVID-19 zu reagieren. […]

Quelle: G-BA (PDF, 53KB)

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