Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: weitere Anpassungen für das Berichtsjahr 2019 – Ergänzung eines Anhangs 2 zu Anlage 1

Der Beschluss vom 20. Februar 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 6. Juni 2020 in Kraft.

Mit dem vorliegenden Beschluss wird der Anhang 2 zu Anlage 1 der Regelungen zum Qualitätsbericht der (Qb-R) für das eingefügt. Die nachfolgenden Tragenden Gründe erläutern solche Änderungen, die gegenüber des Anhangs 2 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr bestehen. Die Begründungen für die übrigen – gleichbleibenden – Passagen sind den Tragenden Gründen des G-BA zu den bisherigen Änderungen der Qb-R zu entnehmen.

Quelle: G-BA (PDF, 961KB)

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