Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Veröffentlichung der Positivliste für das Berichtsjahr 2018 gemäß § 1 Anlage 3

Der hat in seiner Sitzung am 20.06. beschlossen, die mit Beschluss des Unterausschusses für den G-BA  aktualisierte für das Berichtsjahr   über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, ) in der Fassung vom 16.05.2013 (BAnz AT 24.07.2017 B 5), zuletzt geändert am 18.04.2019 (BAnz AT MM.TT.2019 B X), gemäß Anlage zu veröffentlichen.

Quelle: G-BA (PDF, 1.28MB)

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