Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Standortbezogene Veröffentlichung nach § 13 Abs. 2 Qb-R für das Berichtsjahr 2022

Beschluss vom 18. Juli 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für folgende Krankenhausstandorte festgestellt, dass eine Verletzung der Berichtspflicht gemäß § 13 Absatz 6 Satz 3 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) vorliegt. Infolgedessen wurde eine standortbezogene Veröffentlichung gemäß § 13 Absatz 2 Qb-R beschlossen.

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