Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) – Übermittlung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser

Die für die Übermittlung der Qualitätsberichte der für das an die Annahmestelle beginnt am 15.10. und endet am 15.11.2018

Nach den Regelungen zum der Krankenhäuser (Qb-R) haben Krankenhäuser den Qualitätsbericht für das Berichtsjahr jeweils in der Zeit vom 15. Oktober zum 15. November 2018 an die ITSG zu übermitteln. […] Die ordnungsgemäß gelieferten Qualitätsberichte müssen entsprechend § 9 Abs. 1 Qb-R spätestens zum 31. Januar von den Krankenkassen im Internet veröffentlicht werden.

Quelle: DKG

Das könnte Dich auch interessieren …