Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Neustrukturierung und Anpassungen für das Berichtsjahr 2020

Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 17. März 2021 in Kraft.

Zielsetzung des Qualitätsberichts ist eine Verbesserung von Transparenz und der Versorgung im . Der Qualitätsbericht ist eine Informations- und Entscheidungshilfe sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für im Vorfeld einer . […]

Mit dem vorliegenden Beschluss werden die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser () neu gefasst sowie die Anlage und der Anhang 2 zur Anlage der Qb-R für das Berichtsjahr 2020 eingefügt. Die nachfolgenden Tragenden Gründe erläutern insbesondere solche Änderungen, die gegenüber den bisherigen Regelungen, der Anlage 1, des Anhangs 2 zur Anlage 1 und der Anlage 2 Qb-R für das Berichtsjahr bestehen. Die Begründungen für die bisherigen Regelungen können auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den jeweiligen Beschlüssen unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.g-ba.de/richtlinien/39/.

Download: G-BA (PDF, 1.97MB)

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