Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur des Anhangs 3 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019

Der Beschluss vom 20. November wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft.

Quelle: G-BA (PDF, 66KB)

 

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