Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung eines Anhangs 1 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019

Der Beschluss vom 16. April wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. Juli 2020 in Kraft

Nach dem Anhang 1 zu Anlage 1 „ für das Berichtsjahr “ wird der Anhang 1 zu Anlage 1 „Datensatzbeschreibung für das “ gemäß Anlage zum Beschluss eingefügt.

Quelle: G-BA (PDF, 2.24MB)

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