Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung eines Anhangs 1 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2018 und Außerkraftsetzung berichtsjahresspezifischer Anlagen und Anhänge

Der Beschluss vom 18.04. wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 06.07.2019 in Kraft

Quelle: G-BA (PDF, 2.10MB)

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