Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung der standortbezogenen Veröffentlichung gemäß § 13 Abs. 2 Qb-R für das Berichtsjahr 2020

Beschluss vom 17. November 2022

Folgender weiterer wird unter der Voraussetzung bestandskräftiger Feststellung der Verletzung der Berichtspflicht in die standortbezogene Veröffentlichung nach § 13 Abs. 2 für das auf den Internetseiten des unter www.g-ba.de aufgenommen […]

Das könnte Dich auch interessieren …