Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung der Liste gemäß § 8 Absatz 1 Qb-R für das Berichtsjahr 2016

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17.01.

Folgende weitere nach § 108 SGB V zugelassene werden unter der Voraussetzung bestandskräftiger Feststellung der Berichtspflicht und der nicht ordnungsgemäßen Lieferung des Qualitätsberichts für das Berichtsjahr auf die Liste nach § 8 Abs. 1 Satz 1 aufgenommen […]

Quelle: G-BA (PDF, 30KB)

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