Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Aufhebung der Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser in maschinenverwertbarer Form und ihres Anhangs (Auftragsformular)
Beschluss vom 17. November 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Die Daten der Qualitätsberichte der Krankenhäuser sollen antragstellenden Nutzerinnen und Nutzer zukünftig per Download über das im Auftrag des G-BA erstellte Qb-Datenportal unter https://qb-datenportal.g-ba.de bereitgestellt werden können. Zu diesem Zweck werden mit dem vorliegenden Beschluss die gegenwärtigen Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser in maschinenverwertbarer Form (ANB) in der Fassung vom 18. August 2011 (BAnz. S.3465), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 22. Januar 2015 (BAnz AT 25.02.2015 B3) geändert worden sind, aufgehoben und insbesondere in einer für die vorgesehene Bereitstellung der Daten über das Qb-Datenportal geeigneten Weise durch gesonderten Beschluss des G-BA (vgl. https://www.g-ba.de/beschluesse/5746/) neu gefasst.