Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Anpassungen für das Berichtsjahr 2019

Beschluss vom 19. Dezember . Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

  • Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das
  • Annahmestelle und Datenlieferverfahren für das Berichtsjahr 2019

Quelle: G-BA (PDF, 1.20MB)

 

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