Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Anpassungen für das Berichtsjahr 2019

Beschluss vom 19. Dezember wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 28. Februar 2020 in Kraft

Mit dem vorliegenden Beschluss werden die Anlage 1 der Regelungen zum der Krankenhäuser (Qb-R) und die Anlage 2 der für das Berichtsjahr eingefügt. Die nachfolgenden Tragenden Gründe erläutern solche Änderungen, die gegenüber der Anlage 1 und der Anlage 2 Qb-R für das bestehen. […]

Quelle: G-BA (PDF, 2.86MB)

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