Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Anhang 3 zu Anlage 1 – Qualitätsindikatoren für das Berichtsjahr 2017
Beschluss des g-ba vom 21. Juni 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. August 2018 in Kraft.
Die Regelungen zum qualitätsbericht der krankenhäuser (qb-r) werden wie folgt geändert:
Nach § 10 wird die Anlagenübersicht wie folgt neu gefasst:
- Anlagenübersicht
- Anlage 1: Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts
- Anhang 1 zu Anlage 1: datensatzbeschreibung
- Anhang 2 zu Anlage 1: Auswahllisten
- Anhang 3 zu Anlage 1: Qualitätsindikatoren aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V
- Anhang 4 zu Anlage 1: Plausibilisierungsregeln
- Anlage 2: Annahmestelle und Datenlieferverfahren
- Anlage 3: Verfahren zur Erstellung der Liste nach § 8 Absatz 1
- Formular zur Begründung eines Antrags gemäß § 2 Anlage 3“
Für das Berichtsjahr 2017 wird ein Anhang 3 zu Anlage 1 (Qualitätsindikatoren aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V für das Berichtsjahr 2017) der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser gemäß Anlage zum Beschluss eingefügt […]
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss