Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der Anhänge 3 und 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2018

Beschluss vom 15.08.. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: G-BA (PDF, 72KB)

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