Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der Anhänge 3 und 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2018

Folgender Beschluss vom 15.08. wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht

Mit dem -Beschluss vom 20.06.2019 über die Änderung der Regelungen zum der : Ergänzung eines Anhangs 3 und eines Anhangs 4 zu Anlage 1 für das wurden ein Anhang 3 zu Anlage 1 „ und Kennzahlen aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V für das Berichtsjahr 2018“ und ein Anhang 4 zu Anlage 1 „Plausibilisierungsregeln für das Berichtsjahr 2018“ in die Regelungen aufgenommen. […]

Quelle: G-BA (PDF, 562KB)

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