Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V

Der G-BA hat aktualisierte Tragende Gründe zum Beschluss über die Erstfassung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V veröffentlicht.

Die informiert über Ergänzungen im Vergleich zu den am 19.04.2018 beschlossenen Tragenden Gründen. Des Weiteren wurde die Anlage zu den Tragenden Gründen um die „Folgenabschätzung einer gestuften Notfallversorgung“ vom -Institut sowie Folien zur „Methodendiskussion“ von der DKG und zu „Länderbezogene Auswirkungsanalysen auf Basis des Notfallstufenkonzeptes“ vom -SV ergänzt.

: Aktualisierung der Tragenden Gründe zum G-BA-Beschluss Notfallstufen (PDF, 139 KB)
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft

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