Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V

Der G-BA hat aktualisierte Tragende Gründe zum Beschluss über die Erstfassung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V veröffentlicht.

Die DKG informiert über Ergänzungen im Vergleich zu den am 19.04.2018 beschlossenen Tragenden Gründen. Des Weiteren wurde die Anlage zu den Tragenden Gründen um die „Folgenabschätzung einer gestuften Notfallversorgung“ vom IGES-Institut sowie Folien zur „Methodendiskussion“ von der DKG und zu „Länderbezogene Auswirkungsanalysen auf Basis des Notfallstufenkonzeptes“ vom GKV-SV ergänzt.

Download: Aktualisierung der Tragenden Gründe zum G-BA-Beschluss Notfallstufen (PDF, 139 KB)
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft

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