Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Patienten

Der Beschluss vom 27. März wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 10. April 2020 in Kraft.

: G-BA (PDF, 60KB)

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