Regelungen des G-BA über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser

zu Regelungen zum 2018 der

Seit dem 01.08.2018 steht Krankenhäusern ein webbasierter Plausibilisierungsdienst zur Verfügung, mit dem die Inhalte des strukturierten Qualitätsberichts auf Plausibilität geprüft werden können. Am 21.06.2018 hat der den neu eingeführten Anhang 4 zu Anlage 1 (Plausibilisierungsregeln) beschlossen. […]. In diesem Zusammenhang hatten wir Sie auch über den sogenannten Plausibilisierungsdienst informiert, mit dem Krankenhäuser ihre Berichtsdateien für das Berichtsjahr auf Plausibilität prüfen können. Der webbasierte Plausibilisierungsdienst steht ab sofort über die folgende Internetadresse zur Verfügung: https://plausibilisierungsdienst.g-ba-qualitaetsberichte.de.

Durch eine frühzeitige Plausibilisierung sollen möglichst viele Fehler oder Auffälligkeiten, noch vor dem Upload des Berichts bei der Annahmestelle, durch das Krankenhaus identifiziert und beseitigt werden können. […]

Quelle: Deutsche

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