Reform der Notfallversorgung: Gemeinsames Paper der DGINA mit dem Marburger Bund

Lösungsvorschläge für eine der medizinischen und eine Integrative Notfallversorgung

Die nachstehenden Lösungsvorschläge setzen zwingend eine Gesamtreform der ambulanten Notfallversorgung voraus. Deshalb appellieren der und die an den Bundesgesetzgeber, den in § 120 Abs. 3b SGB V verankerten Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (), Kriterien für ein zu beschließen, auszusetzen. Auch die verfasste Ärzteschaft hat auf ihrem 126. Deutschen Ärztetag vom 24.05. – 27.05.2022 in Bremen einen entsprechenden Appell an den Gesetzgeber beschlossen. Die Vertreter der Länder im G-BA hatten sich bereits gegen den Zeitpunkt der Einleitung des Stellungnahmeverfahrens am 21. April 2022 ausgesprochen. […]

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