Referentenentwurf einer Verordnung zur Aufrechterhaltung und Sicherung intensivmedizinischer Krankenhauskapazitäten

Mit dieser werden die intensivbettenführenden verpflichtet, sich auf der Website des Intensivregisters (www.divi.de/intensivregister) der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv-und (DIVI), des Robert Koch-Institutes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu registrieren und ihre intensivmedizinischen Kapazitäten täglich zu aktualisieren.

Die zentrale Koordination und ein täglich aktualisierter Überblick über die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ist ein Schlüsselelement zur Bewältigung der aktuellen epidemischen Lage von nationaler Bedeutung und für die Sicherstellung der Versorgung mit Beatmungskapazitäten in den Krankenhäusern von herausragender Bedeutung.[…]

Quelle: Bundesgesundheitsministerium (PDF, 101KB)

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