Qualitätsverträge gegen Mangelernährung: TK stärkt strukturierte Ernährungstherapie
Pilotprojekt im Israelitischen Krankenhaus Hamburg setzt bei stationärer Aufnahme an
Laut Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) leiden Studien zufolge 20 bis 30 Prozent aller Patientinnen und Patienten bereits bei der Krankenhausaufnahme an einer krankheitsbedingten Mangelernährung. Um diese frühzeitig zu erkennen und gezielt zu behandeln, hat die TK bundesweit mehrere Qualitätsverträge nach § 110a SGB V abgeschlossen. Einer dieser Verträge wird am Israelitischen Krankenhaus in Hamburg umgesetzt.
Im Rahmen des TK-Interviewformats „Zur Sache“ erläutern Lisa Lindrum aus dem Ernährungsteam des Israelitischen Krankenhauses sowie Bente Kroll aus dem Team Krankenhausstrategie der TK, warum krankheitsbedingte Mangelernährung ein relevantes Versorgungsproblem darstellt und welche Rolle strukturierte Qualitätsverträge bei der Verbesserung der Patientenversorgung spielen können.
Hohe Prävalenz insbesondere bei chirurgischen und onkologischen Patienten
Nach Einschätzung von Lisa Lindrum ist das Problem der Mangelernährung im klinischen Alltag „sehr akut“. Aufgrund der fachlichen Schwerpunkte des Israelitischen Krankenhauses in der Gastroenterologie und Viszeralonkologie seien bei Aufnahme schätzungsweise rund 50 Prozent der Patientinnen und Patienten entweder bereits mangelernährt oder wiesen ein entsprechendes Risiko auf. Hinzu kämen Patientinnen und Patienten, die initial im Nutritional Risk Screening (NRS 2002) unauffällig seien, im Verlauf – etwa nach größeren operativen Eingriffen – jedoch ein erhöhtes Risiko entwickelten.
Nach Einschätzung des Ernährungsteams zeigt sich zudem, dass viele Betroffene bereits vor der stationären Aufnahme eine Mangelernährung oder ein entsprechendes Risiko aufweisen.
Qualitätsverträge als Ergänzung zur Regelversorgung
Aus Sicht der TK besteht ein zentrales Versorgungsdefizit darin, dass nicht alle Krankenhäuser über spezialisierte Ernährungsteams verfügen und Screenings auf Mangelernährung nicht flächendeckend etabliert sind. In der Folge bleibt eine bestehende Mangelernährung häufig unerkannt und unbehandelt.
Über befristete Qualitätsverträge können nach Angaben der TK zusätzliche Leistungen vereinbart werden, die über die Regelversorgung hinausgehen. Die Techniker Krankenkasse beteiligt sich aktuell an elf Qualitätsverträgen im Leistungsbereich Mangelernährung, von denen neun gemeinsam mit Krankenhäusern entwickelt wurden. Ziel ist es, unter realen Versorgungsbedingungen zu prüfen, ob sich durch strukturierte Konzepte messbare Verbesserungen erzielen lassen. Beim Israelitischen Krankenhaus konnte dabei auf bereits vorhandene Strukturen aufgebaut werden.
Medizinische und ökonomische Auswirkungen der Mangelernährung
Die medizinischen Folgen einer krankheitsassoziierten Mangelernährung sind laut Lindrum wissenschaftlich gut belegt. Sie reichen von einer höheren Krankheitsschwere und Sterblichkeit über Wundheilungsstörungen bis hin zu einer verlängerten Krankenhausverweildauer. Daraus resultieren nicht nur schlechtere Behandlungsergebnisse, sondern auch erhöhte Behandlungskosten.
Strukturiertes Screening als zentraler Baustein
Der Qualitätsvertrag setzt bereits bei der stationären Aufnahme an. Patientinnen und Patienten werden systematisch auf das Vorliegen einer Mangelernährung gescreent. Bei auffälligen Ergebnissen greifen die im Vertrag vereinbarten zusätzlichen Leistungen, darunter eine individuell ausgerichtete Ernährungstherapie durch das Ernährungsteam. Abhängig von der Verweildauer werden die Screenings im weiteren Verlauf des stationären Aufenthalts wiederholt, um auch neu auftretende Risiken frühzeitig zu erkennen.
Relevanz für Kliniken
Für Krankenhäuser und das Medizincontrolling zeigen die Qualitätsverträge, wie strukturierte Zusatzleistungen außerhalb der DRG-Regelversorgung zur Qualitätsverbesserung beitragen können. Gleichzeitig liefern sie wichtige Erkenntnisse zur Versorgungssteuerung, zur Ergebnisqualität und zur möglichen wirtschaftlichen Entlastung durch vermiedene Komplikationen und verkürzte Liegezeiten.






