Qualitätsvergleich für Sepsisbehandlung in Krankenhäusern

G-BA führt datengestütztes Qualitätssicherungsverfahren ab 2026 ein

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Qualitätssicherungsverfahren beschlossen, das Krankenhäuser bei der frühzeitigen Erkennung und Behandlung von Sepsis unterstützen soll. Ab 2026 sollen relevante Qualitätskriterien gemessen und einrichtungsübergreifend verglichen werden. Ziel ist es, die Patientensicherheit zu erhöhen und die Zahl der sepsisbedingten Todesfälle zu reduzieren.

Die Kliniken erhalten künftig quartalsweise Berichte zu ihren Ergebnissen, die in die kontinuierliche Verbesserung der internen Abläufe einfließen sollen. Die Ergebnisse werden zudem in jährlichen Qualitätsberichten und auf Krankenhausvergleichsportalen veröffentlicht. Landrat Karin Maag betonte, dass schnelle Diagnosen und Behandlungen entscheidend seien, da nur zwei Drittel der Betroffenen eine Sepsis überleben und viele mit Spätfolgen kämpfen.

Die Datenerhebung startet am 1. Januar 2026, während die konkreten Kriterien zur Qualitätsbeurteilung im Sommer 2025 festgelegt werden. Die Nutzung von Sozialdaten, die bei Krankenkassen vorliegen, soll den Dokumentationsaufwand für Kliniken minimieren. Der G-BA setzt hierbei auf strenge Datenschutz- und Sicherheitsvorkehrungen, um die Anonymität der Patientendaten zu gewährleisten. Dieses Verfahren wird als wichtiger Schritt zur Stärkung der Versorgungsqualität in deutschen Krankenhäusern betrachtet.

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