Qualitätssicherungsrichtlinie Früh- und Reifgeborene – Erstfassung Anlage 6

Der hat am 22.11.2018 eine Änderung der beschlossen. In der neu eingefügten Anlage 6 wurden die Datenfelder für die nach § 10 QFR-RL normiert. Die Änderung der Richtlinie tritt am 01.01.2019 in Kraft. Die beschlossenen Datenfelder der Anlage 6 QFR-RL dienen ab dem als Erhebungsgrundlage für die Strukturabfrage und lösen die bisherige Übergangslösung nach § 10 Abs. 7 QFR-RL, nach welcher die Einrichtungen die Strukturabfrage für die Erfassungsjahre und 2018 auf Basis der nach Anlage 3 QFR-RL übermitteln, ab […]

Quelle: DKG

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