Qualitätssicherungsmaßnahmen der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung: Nachweis- und Prüfverfahren

Der Beschluss vom 15. Oktober wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. Februar 2021 in Kraft.

Eine Versorgung von Patientinnen mit gezielter Lungendenervierung im Rahmen der Krankenhausbehandlung zu Lasten der darf erst erfolgen, wenn der Nachweis nach Absatz 1 erfolgt ist. erbringen den Nachweis nach Absatz 1 gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen und gegenüber den Ersatzkassen in dem Bundesland, in dem sich der jeweilige befindet anhand des Vordrucks nach Anlage I. […]

Quelle: G-BA (PDF, 579KB)

Das könnte Dich auch interessieren …