Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III: Nachweis- und Prüfverfahren
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde vom bmg nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der g-ba hat in seiner Sitzung am 19. September 2019 die Erstfassung einer Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Verfahren der Liposuktion bei Lipödem im Stadium III (Q -RL Liposuktion) beschlossen und den Unterausschuss methodenbewertung (UA MB) mit der Fortsetzung der Beratungen zur QS-RL Liposuktion, insbesondere zur weiteren themenspezifischen Konkretisierung gemäß § 2 Absatz 3 der Richtlinie zur förderung der Qualität und zu Folgen der Nichteinhaltung sowie zur Durchsetzung von qualitätsanforderungen des G BA gemäß § 137 Absatz 1 SGB V (QFD-RL) beauftragt. Gleichzeit wird mit den hier vorgenommenen Änderungen der QS-RL Liposuktion den Hinweisen des Bundesministeriums für Gesundheit, welche im Rahmen der Nichtbeanstandung des Beschlusses vom 19. September 2019 dem G-BA übermittelt wurden, Rechnung getragen.
Quelle: G-BA (PDF, 82KB)