Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III: Nachweis- und Prüfverfahren

Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde vom nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der hat in seiner Sitzung am 19. September die Erstfassung einer Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Verfahren der Liposuktion bei Lipödem im Stadium III (Q -RL Liposuktion) beschlossen und den Unterausschuss (UA MB) mit der Fortsetzung der Beratungen zur QS-RL Liposuktion, insbesondere zur weiteren themenspezifischen Konkretisierung gemäß § 2 Absatz 3 der Richtlinie zur der Qualität und zu Folgen der Nichteinhaltung sowie zur Durchsetzung von des G BA gemäß § 137 Absatz 1 SGB V (QFD-RL) beauftragt. Gleichzeit wird mit den hier vorgenommenen Änderungen der QS-RL Liposuktion den Hinweisen des Bundesministeriums für Gesundheit, welche im Rahmen der Nichtbeanstandung des Beschlusses vom 19. September 2019 dem G-BA übermittelt wurden, Rechnung getragen.

Quelle: G-BA (PDF, 82KB)

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