Qualitätssicherungs-Richtlinie zur bronchoskopischen Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem: Nachweis- und Prüfverfahren

Beschluss vom 15. Oktober 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der G-BA hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2019 die Erstfassung einer Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für die mit Verfahren der bronchoskopischen Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem (QS-RL BLVR) beschlossen und den Unterausschuss (UA MB) mit der Fortsetzung der Beratungen zur QS-RL BLVR, insbesondere zur weiteren themenspezifischen Konkretisierung gemäß § 2 Absatz 3 der Richtlinie zur der und zu Folgen der Nichteinhaltung sowie zur Durchsetzung von Qualitätsanforderungen des G-BA gemäß § 137 Absatz 1 SGB V (QFD-RL) beauftragt. […]

Quelle: G-BA (PDF, 68KB)

 

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