Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Änderung der Fachweiterbildungsquote
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL) wurde geändert: Die bisherige Fachweiterbildungsquote von 50 % für Pflegekräfte wird auf 30 % reduziert. Der Stationsbezug bleibt erhalten, wodurch eine unbürokratische Dokumentation und Prüfung sichergestellt wird. Gleichzeitig bleibt die Regelung bestehen, dass in jeder Schicht mindestens eine fachweitergebildete Pflegekraft anwesend sein muss.
Die Anpassung erfolgt aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels, der die Erfüllung der bisherigen Quote für viele Krankenhäuser unmöglich machte. Zudem wird die endovaskuläre Behandlung von Bauchaortenaneurysmen inzwischen in etwa 80 % der Fälle angewandt, was das Risiko dieser Eingriffe erheblich reduziert.
Die bisherige Übergangsregelung, nach der berufserfahrene Pflegekräfte mit mindestens fünf Jahren Erfahrung auf die Quote angerechnet werden konnten, entfällt. Die Änderung tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.