Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL): Änderungen in § 10 und in den Anlagen 2 bis 4

Beschluss des G-BA vom 17. Mai wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 25. August 2018 in Kraft

Mit dem vorliegenden Beschluss erfolgt eine Anpassung der an die Einrichtungen der Versorgungsstufen I und II (im Folgenden Level 1 und 2 genannt) an die Vorgaben für die kinderkrankenpflegerische Versorgung und die sozialmedizinische in den Anlagen 2 und 3 der Richtlinie. […] Die Richtlinie bestimmt insbesondere durch die Fortführung des bereits bestehenden Stufenkonzeptes der Versorgung die risikobezogene Notwendigkeit vorzuhaltender Struktur und Prozessmerkmale und legt an deren fest.

Quelle: Bundesanzeiger

Das könnte Dich auch interessieren …