Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Erstfassung einer Anlage 6 – Datenfelder der Strukturabfrage

Beschluss des  vom 22.11.. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das und Veröffentlichung im Bundesanzeiger

: G-BA (PDF, 506KB )

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