Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderungen in §§ 1, 6, 8, 10 und 11 sowie in Anlage 2

Der Beschluss vom 19.09. wurde vom nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

Die vorliegenden Änderungen stellen Aktualisierungen der Richtlinie dar, die insbesondere im Zusammenhang mit ersten Erkenntnissen aus den klärenden Dialogen und der gewonnen wurden […]

Quelle: G-BA (PDF, 1.32MB)

Das könnte Dich auch interessieren …