Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der Anlagen 3, 6 und 7

Der Beschluss vom 17.10. wurde vom nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

Die vorliegenden Änderungen stellen Aktualisierungen der Richtlinie dar, die insbesondere im Zusammenhang mit ersten Erkenntnissen aus den klärenden Dialogen und der gewonnen wurden und vollzieht die Richtlinienänderungen, die am 19. September 2019 beschlossen wurden, in den Anlagen 3, 6 und 7 nach […]

Quelle: G-BA (PDF, 579KB)

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