Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der Anlagen 1, 4 und 6

Der Beschluss vom 18.07. wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 01.01.2019 bzw. am 05.10.2019 in Kraft

Mit den vorliegenden Änderungen der Anlage 4 wird insbesondere das Registrierungsverfahren für Veröffentlichungen auf der Internetseite www..org in Anlage 4 aktualisiert. Darüber hinaus wurden Präzisierungen hinsichtlich des Standortbezuges in Anlage 4 und der Zuweisungskriterien für die IV in Anlage 1 notwendig.

Quelle: G-BA (PDF, 831KB)

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