Qualitätssicherung: Patientenbefragungen werden Teil von Qualitätssicherungsverfahren

Ergebnisse aus Patientenbefragungen sollen zukünftig als zusätzliche Datenquelle in die Beurteilung der Qualität medizinischer Leistungen eingehen. Den entsprechenden Grundsatzbeschluss zu den Regelungen zur fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits am 22. November 2019 in Berlin als Teil seiner Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden (). Damit soll die Perspektive der Patientinnen und Patienten bezogen auf Behandlungserfahrungen und Behandlungsergebnisse besser berücksichtigt werden. Die erste Patientenbefragung wird im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens Perkutane Koronarintervention (QS PCI) etabliert werden. Für die nötigen Vorarbeiten beauftragte der G-BA das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im (IQTIG). Der des IQTIG und die als Teil des Berichts enthaltenen Patientenfragebögen wurden mit Beschluss vom Donnerstag in Berlin zur Veröffentlichung freigegeben.

„Die in einem mehrstufigen Verfahren entwickelte Patientenbefragung soll dazu dienen, der Einschätzung der Patientinnen und Patienten zur Qualität der erhaltenen Behandlung mehr Gewicht zu geben. Die Patientinnen und Patienten werden detailliert nach Fakten befragt, die für die Qualität ihrer Versorgung wichtig sind. Die Leistungserbringer, also Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und , erhalten damit ein standardisiertes Patienten-Feedback zur geleisteten Behandlung. Alle Auffälligkeiten werden den Leistungserbringern zurückgespiegelt, um ihnen so die Möglichkeit zur Einordnung und gegebenenfalls zur Verbesserung zu geben“, so Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. […]

Pressemitteilung: G-BA

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