Qualitätssicherung im Krankenhausbereich

Eine entscheidende Voraussetzung für ein leistungsfähiges ist die . Darunter wird die Abbildung, Sicherung und Verbesserung der Qualität insbesondere der ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten verstanden. Durch die Qualitätssicherung können die Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht und wirtschaftlich versorgt werden.

Alle im System der gesetzlichen Krankenversicherung sind verpflichtet die Qualität ihrer Leistungen zu sichern und weiter zu entwickeln. Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt dabei die Grundanforderungen an die Qualitätssicherung. Es enthält unter anderem die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines internen Qualitätsmanagements und zur an Maßnahmen der einrichtungsübergreifenden externen Qualitätssicherung (Paragraph 135a SGB V). […]

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

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