Qualitätssicherung im Krankenhausbereich

Eine entscheidende Voraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem ist die Qualitätssicherung. Darunter wird die Abbildung, Sicherung und Verbesserung der insbesondere der ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten verstanden. Durch die Qualitätssicherung können die Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht und wirtschaftlich versorgt werden.

Alle Leistungserbringer im System der gesetzlichen sind verpflichtet die Qualität ihrer Leistungen zu sichern und weiter zu entwickeln. Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt dabei die Grundanforderungen an die Qualitätssicherung. Es enthält unter anderem die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines internen Qualitätsmanagements und zur Beteiligung an Maßnahmen der einrichtungsübergreifenden externen Qualitätssicherung (Paragraph 135a SGB V). […]

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Das könnte Dich auch interessieren …