Qualitätsprüfungs-Richtlinien vertragsärztliche Versorgung (QP-RL): Aussetzung der Prüfungen für 2018
Gemeinsamer Bundesausschuss
Am 20. Juni 2018 hat das LSG berlin-brandenburg die Urteilsbegründung zu seiner Entscheidung vom 09. Mai 2018 (Az.: L 7 KA 52/14) übersandt, mit dem das Urteil des Sozialgerichts berlin vom 28. Mai 2014 aufgehoben wurde. In der Begründung wird durch das LSG Berlin-brandenburg ausgeführt, dass die Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche versorgung (QP-RL) und weitere damit verbundene Richtlinien des G-BA nicht mit § 299 SGB V (a. F.) vereinbar seien. […]
Der G-BA hält auch in Kenntnis der nunmehr vorliegenden Urteilsgründe des LSG Berlin-Brandenburg die Ausführungen des SG Berlin im Ergebnis weiterhin für zutreffend und erachtet eine Anfechtung des Berufungsurteils mit der Nichtzulassungsbeschwerde sowie die sich anschließende Revision für hinreichend erfolgsversprechend.
Rein vorsorglich und lediglich für den Fall einer nicht erfolgreichen Revision werden durch eine normative Änderung der QP-RL und weiterer damit verbundener Richtlinien mit Stichproben aufgrund von nicht pseudonymisierten patientendaten die Qualitätsprüfungen zunächst für das dritte und vierte Quartal 2018 ausgesetzt.
Download:
- Beschlusstext (PDF, 54KB)
- Tragende Gründe zum Beschluss (PDF, 46KB)
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss