Qualitätsmanagement aus juristischer Sicht

Das Ziel des Qualitätsmanagements in der Medizin muss eine Steigerung der Behandlungssicherheit, Optimierung der Behandlungsergebnisse, aber auch die Bestätigung ökonomischer Vertretbarkeit sein. Durch die an einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherungsmaßnahmen soll die Möglichkeit geschaffen werden, die des Leistungsangebots im Vergleich zu anderen Leistungserbringern zu beurteilen und entsprechende Defizite zu erkennen und abstellen zu können. […]

Quelle: Springer Medizin

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