QS-Dokumentationspflicht für Hybrid-DRGs im QS-PCI-Verfahren

Manuelle Auslösung von QS-Bögen bei ambulanten Hybrid-DRG-Leistungen erforderlich

Mit der Einführung von Hybrid-DRGs ergeben sich im Jahr 2026 neue Herausforderungen für die Qualitätssicherungsdokumentation im QS-PCI-Verfahren (perkutanen Koronarinterventionen und Koronarangiographien). QiG BW berichtet, dass das IQTIG klargestellt hat, dass die bisher auf klassische DRGs ausgerichteten QS-Filter noch nicht auf Hybrid-DRGs angepasst sind.

Für vertragsärztlich erbrachte Leistungen im Rahmen von Hybrid-DRGs besteht daher eine manuelle Auslöseverpflichtung der QS-Bögen. Krankenhäuser sowie Fälle, die selektivvertraglich durchgeführt werden, lösen weiterhin automatisch gemäß QS-Filter aus.

Hinweise zur Dokumentation:

  • Das Datenfeld 2 „Art der Leistungserbringung“ kann leer gelassen werden, um den QS-Bogen abschließen zu können.
  • Ziel ist die vollständige Erfassung der Qualitätssicherungsdaten, auch wenn die technische Umsetzung im QS-Filter noch nicht vollständig angepasst ist.

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