QiG BW veröffentlicht Vorträge zum Webinar zur Dekubitusprophylaxe

Die QiG BW hat die Vorträge ihres Webinars zur Dekubitusprophylaxe vom 25. März 2026 als Download veröffentlicht.

Die Veranstaltung der Fachkommission DEK stand unter dem Titel „Ab wann muss die Sirene heulen – Habt Lust es zu wollen“ und widmete sich aktuellen Entwicklungen rund um Prävention, Qualitätsmanagement und rechtliche Aspekte der Dekubitusversorgung.

Im Mittelpunkt des Webinars standen praktische Ansätze zur Dekubitusprophylaxe in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie aktuelle Anforderungen aus Qualitätssicherung und Medizinrecht.

Claudia Aberle vom Medizinischer Dienst Baden-Württemberg referierte zum Thema „Hautgesundheit und Dekubitusprophylaxe im Fokus des Medizinischen Dienstes“. Dabei wurden Anforderungen an die pflegerische Versorgung sowie die Bedeutung strukturierter Präventionsmaßnahmen thematisiert.

Einen Einblick in das Monitoring und Prozessmanagement gab Stephan Schmidt vom Diakonie Klinikum Stuttgart mit seinem Vortrag „Lasst uns mal gucken — wie sieht unser Prozess des Monitorings aus?“. Im Fokus standen praktische Erfahrungen aus Qualitäts- und Risikomanagement sowie interne Steuerungsprozesse im Klinikalltag.

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten juristische Fragestellungen. Franziska Satrapa vom Klinikum Stuttgart referierte zu „Dekubitus und Recht – aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen“. Thematisiert wurden dabei unter anderem haftungsrechtliche Aspekte sowie Anforderungen an Dokumentation und Präventionsmaßnahmen.

Abgerundet wurde das Webinar durch den Vortrag „Och nee, nicht schon wieder! Dekubitus — der Dauerbrenner“ von Bjoern-Erik Fülle, der die anhaltende Relevanz des Themas für Einrichtungen des Gesundheitswesens hervorhob.

Mit der Veröffentlichung der Vorträge stellt QiG BW die Inhalte nun Fachkräften und Einrichtungen zur weiteren Nutzung zur Verfügung. Die Materialien sollen insbesondere die praktische Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sowie den fachlichen Austausch unterstützen.

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