Praxisleitfaden für den Umgang mit dementen Patienten in Pflegeeinrichtungen zu Zeiten der SARS-CoV-2-Pandemie

Die aktuelle Situation in Deutschland zu Zeiten der SARS-COV-2-Pandemie ist für alle bedrohlich. Eine Infektion mit dem Virus ist besonders für alte Menschen ein potentiell lebensbedrohliches Risiko, das es zu vermeiden gilt.

Die oft praktizierte („social distancing“) ist aber für Demenzpatienten eine besondere und auch gefährliche Situation. Die Gefahr eines Delirs ist erhöht und das Delir selbst ist, besonders für mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, eine lebensbedrohliche Situation.

In der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)“ von ist in §2 Absatz 2 ist geregelt, dass Besuche in Pflegeeinrichtungen untersagt sind, „die nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (z.B. auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten).“ Ähnliche Verordnungen existieren in zahlreichen Bundesländern. Dabei stellt die Interpretation des medizinisch oder ethisch-sozial Gebotenen eine besondere Herausforderung dar. Insbesondere vor dem Hintergrund der unbekannten Dauer der aktuellen Situation, aber auch der zunehmenden Fälle von Infektionen in Pflegeeinrichtungen, muss diskutiert werden in welcher Situation eine solche Ausnahme des generellen Besuchsverbotes gerechtfertigt ist.

Mit dieser Handlungsempfehlung soll den Pflegeeinrichtungen eine Hilfestellung für solche Entscheidungen bei ihren demenzerkrankten Bewohnern geben. […]

Quelle: DGN

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